Allgemeine Geschäftsbedingungen

Imprägnierung
Die Imprägnierung der Oberfläche mit gesundheitlich unbedenklichem Silan vermindert die Saugfähigkeit des Materials und schützt vor Fleckenbildung. Trotzdem sollten Fette, Öle, Obst- und Weinsäuren, Kaffee etc. nicht stundenlang auf das Material einwirken. Ein Abwischen der Flächen nach dem Kochen wird deshalb empfohlen.

Berechnung
Für die Berechnung von Flächen der Werkstücke gilt das jeweils kleinste umschriebene Rechteck. Ausschnitte, Ausklinkungen, Einbuchtungen, Schrägschnitte usw. zählen somit zur berechneten Fläche.
Die Berechnung von schmalen Arbeitsplatten erfolgt mit einer Mindestbreite von 20 cm. Nicht rechtwinklige Platten werden mit dem kleinstumschriebene Rechteck berechnet.

Material
Als Naturprodukt unterliegt der Naturstein Schwankungen in Farbe und Struktur. Vorgelegte Natursteinmuster zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steins und sind nicht verbindlich. Abweichungen sind als naturbedingt und normal anzusehen. Feine Haarrisse in der polierten Gesteinsoberfläche könnten gelegentlich auftreten, sind aber kein Qualitätsmangel. Naturstein muss unter Umständen bei offenen Adern, Löchern oder Stichen mit einem geeigneten 2-Komponenten-Kleber gekittet werden. Solche Verkittungen, wenn nötig unterstützt durch Klammern, sind ein wesentliches Erfordernis der Natursteinbearbeitung.
Der Endkunde muss entsprechend darauf hingewiesen werden, dass ein Muster nur richtungsweisend die Materialfarbe und Struktur aufzeigen kann. Insbesondere bei strukturierten Materialien zeigt ein Muster nur einen kleinen Ausschnitt des gesamten Farbspektrums. Reklamationen aufgrund von Farbschwankungen müssen daher ausgeschlossen werden.

Lieferfristen
Die Lieferzeit beginnt ab Erhalt aller zur Abwicklung des Auftrages notwendigen Unterlagen. In der Regel sind beim Aufmaß mit dem Auftraggeber alle für die Fertigung und Montage notwendigen Details zu klären. So müssen zum Beispiel beim Aufmaß technische Zeichnungen für Spüle und Herd übergeben werden. Falls nötig, müssen Spüle und Kochfeld für den werksseitigen Einbau beim Aufmaß bereitgestellt werden. Sofern wir Material liefern und einbauen, sind die Teile B und C (DIN 18332) der VOB, die wir Ihnen auf Anforderung jederzeit gerne übersenden, Vertragsgrundlage.

Annahmeverzug
Bei Nichtabnahme von gelieferten Waren gehen die dadurch entstandenen Kosten zu Lasten des Empfängers bzw. Bestellers, auch die Gefahr von Schäden bei der Rückführung des Materials.

Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigenturm an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Aufmaß-Vorschriften
Mindestberechnungsbreite pro Stück 0,20 cm
Mindestberechnungsfläche pro Stück 0,10 qm
Mindestberechnungslänge pro Teil 0,50 lfm
Aufmaß-Termine müssen rechtzeitig, jedoch mindestens 7 Tage vorher bekannt gegeben werden. Die Termine werden von uns nach einer Routenoptimierung festgelegt und bestätigt. Sollte die Baustelle nicht zugänglich sein, werden wir die An- und Abfahrt mit 1,- €/km in Rechnung stellen. Während des Aufmaßes muss eine aussagefähige Person anwesend sein. Die Fertigungszeit der Arbeitsplatten dauert nach Aufmaß ca. 5-7 Werktage. Zur Montage und Abnahme muss eine abnahmeberechtigte Person vor Ort sein. Wartezeiten und zusätzliche Fahrten werden mit 50,- €/Stunde, bzw. mit 1,- €/km verrechnet. Flächenbündige Spülen/Kochfelder werden ca. 1 mm tiefer verbaut. Sollte auf Grund einer verbogenen Spüle ein zusätzlicher Montagetermin notwendig sein, so wird dieser entsprechend berechnet.

Zahlungsbedingungen
Sofern nichts Abweichendes vereinbart, gilt bei:
- Neukunden & Privatkunden: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung und Restbetrag fällig sofort bei Abholung
oder Montage der Arbeitsplatten bzw. Abdeckplatten.
- Bestandskunden: innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto oder Innerhalb 30 Tagen nach
Rechnungsdatum netto.
Aufmaß- und Montagebedingungen

1. Vor dem Aufmaß von Abdeckplatten für Küchen, Waschtische oder Möbel im Allgemeinen durch unseren Mitarbeiter, muss das Möbelstück bereits fertig montiert sein.

2. Beim Aufmaß von Küchenabdeckplatten bzw. wenn Fensternischen, Rückwände, etc. verkleidet werden, hat der Auftraggeber beim Aufmaß anwesend zu sein, um technische und für die Montage der Platten relevante Fragen klären zu
können. Dabei kann es sich um nötige Schreiner-, Putz-, Elektriker- oder Mauererarbeiten handeln, die vor der Montage noch erbracht werden müssen. Es kann auch die Befestigung der Spülen, des Kochfeldes oder das Auflager der
Abdeckplatten zum Beispiel im Eckbereich beim Aufmaß besprochen werden.

3. Während dem Aufmaß, trägt der Auftraggeber die komplette Verantwortung für die vereinbarten notwendigen Leistungen, die nicht das Gewerk Naturstein betreffen. Falls verschiedene Arbeiten vor der Montage der Abdeckplatten nicht erbracht wurden und von unseren Monteuren erledigt werden, sind die dafür aufgewendeten Regiestunden vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Wartezeiten, die ohne unser Verschulden, während der Ausführung des Montageauftrages entstehen.

4. Wir erkennen eine Haftung für uns unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche nur für die ordnungsgemäße Montage an. Sofern Mängel auf das Eingreifen des Auftraggebers oder Dritte zurückzuführen sind, entfällt für uns jegliche Haftung. Insbesondere bei werkseitigem Einbau von Ceran - Kochfeldern, die flächenbündig eingeklebt werden, lehnen wir jegliche Garantieübernahme nach Einbau und Funktionsüberprüfung der Ceran - Kochfelder ab. Beschädigungen, die durch unkundige Behandlung oder Nachlässigkeit von Seiten des Auftraggebers oder dessen Kunden entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Dazu zählt auch die übermäßige Inanspruchnahme oder natürliche Abnutzung des Materials.

5. Reklamationen aufgrund von Farb- und Strukturänderungen gegenüber dem Muster sind ebenfalls ausgeschlossen, da Naturmaterialien Farbschwankungen unterliegen, auf die der Auftraggeber den Kunden aufmerksam machen muss.

6. Die Aufmaß- und Montagebedingungen ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei sinngemäßen Überschneidungen haben unsere AGBs Vorrang.
Gewährleistung
Im Hinblick auf die entsprechenden Eigenschaften des angebotenen Gesteins werden keine Garantien abgegeben, sondern äußerstenfalls Beschaffenheitsangaben. Adern, Poren und dergleichen gehören zum Erscheinungsbild und berechtigen nicht zur Reklamation. Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen und vor Einbau des Materials berücksichtigt.

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung und Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängig machen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Verlegt der Kunde von uns gelieferte Materialien trotz erkennbarer Mängel, so entfällt jegliche Gewährleistung.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 5.3. dieser Bestimmung).

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Einbau durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, mangelhafte Bauarbeiten bzw. ungeeigneter Baugrund, jeweils sofern die Verstöße nicht auf ein
Verschulden durch uns zurückzuführen sind.

Hinweise
Küchenarbeitsplatten aus Granit, Natur- und Kunststeinplatten ist unter vielen Kunden berühmt, sie gelten als äußerst pflegeleicht, hitzebeständig, kratzfest, säure- und laugenbeständig. Der Stein ist hygroskopisch und nimmt Feuchtigkeit auf,
die anschließend wieder verdunsten. Um Fleckenbildung zu verhindern, werden sämtliche Werkstücke werkseitig imprägniert. Die Imprägnierung wirkt öl- und wasserabweisend, trotzdem ist der Stein nicht versiegelt. Wenn Kaffee, Wein
oder Öl stundenlang auf die Oberfläche einwirkten, kann eine Fleckenbildung nicht vermieden werden. Deshalb sollten die Arbeitsplatten aus Granit nach Gebrauch mit üblichem Spülmittel oder der von uns empfohlenen Steinseife abgewischt
werden.